Betriebliche Schuldnerberatung

Unser Angebot

Persönliche Krisen, Konflikte am Arbeitsplatz, Schulden, Trennungen... Die Liste ist lang.

Befinden sich Arbeitnehmer:innen in einer persönlichen Notlage, aus der sie sich selbst nicht befreien können, führt dies zu Leistungsabbau und Krankheit, was wirtschaftliche Folgen für den Betrieb und den Betroffenen mit sich bringt. Betriebliche Sozialarbeit richtet sich direkt an die Betroffenen in den Betrieben und hilft bei Notlagen, persönliche und unkomplizierte Beratung zu ermöglichen.

Betriebliche Schuldnerberatung

Betriebe stehen heute mehr den je vor der großen Herausforderung, fachlich qualifizierte Mitarbeiter zu finden und zu halten. Studien und Umfragen zeigen seit Jahren auf, dass Arbeitnehmer vermehrt Wert auf so genannte Benefits legen, wenn sie sich für ein Unternehmen entscheiden. Ein Arbeitgeber kann viel tun, um für neue Mitarbeiter attraktiv zu sein. Gleichzeitig kann er durch dieselben Maßnahmen Arbeitnehmer an sich binden und dabei helfen, Leistungsabbau und Krankheit zu verhindern.


Neben zusätzlichen Urlaubstagen, Betriebssport und Fahrkostenbeteiligungen bietet gerade der soziale Bereich ein unglaubliches Potenzial. Betriebliche Sozialarbeit ist seit Jahren auf dem Vormarsch. Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeitern in einem geschützten Rahmen die Möglichkeit sich bezüglich privater, sozialer Problemlagen beraten zu lassen. Der durch den Arbeitgeber ermöglichte Zugang erlaubt hier eine kurzfristige und umfassende Sozialberatung für den Arbeitnehmer und seine Familie ohne die Wartezeiten und Zugangsbeschränkungen der öffentlichen Stellen.


Die externe betriebliche Sozialarbeit erfolgt unabhängig, vertraulich und durch professionelle Berater.




Die betriebliche Sozialarbeit beinhaltet:


  • Beratung von Mitarbeitern und Auszubildenden  zu persönlichen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialrechtlichen Fragen
  • Rehabilitationsmöglichkeiten und Lohnersatzleistungen
  • Konfliktberatung, Moderation, Mediation als Maßnahmen zur Teamentwicklung  bei innerbetrieblichen oder persönlichen Konflikten
  • Information und Vorträge zu Präventionsthemen wie Verschuldung, Schwerbehinderung, Rehamaßnahmen und Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Hilfestellung bei Anträgen zur Erlangung sozialer Leistungen wie z.B. Aufstockung SGB II und Elterngeld
  • Falls keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist, Beratung zum Schwerbehindertenrecht
  • Vermittlung zu Beratungsangeboten wie unabhängige Patientenberatung, Rentenberatung, Suchtberatung und Selbsthilfegruppen.



Gerne stellen wir Ihnen weiterführende Informationen zusammen und entwickeln mit Ihnen ein auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Angebot der betrieblichen Sozialberatung, in welchem Leistungen von Einzelberatungen bis zu einem umfangreichen Leistungspaket auf Modulbasis individuell kombiniert werden können. Die Aufgaben werden den jeweiligen konkreten betrieblichen Gegebenheiten angepasst und können aufsuchend oder in unserer Beratungsstelle stattfinden. Um aus aktuellem Anlass die persönlichen Kontakte so gering wie möglich zu halten, sind selbstverständlich Beratungen online oder telefonisch möglich.


Was tun bei Lohnpfändungen?



Für den Arbeitgeber ist eine Lohnpfändung eine lästige Zusatzaufgabe in der Personalabteilung. Für den Arbeitnehmer oft ein Weltuntergang! Häufig ist die Lohnpfändung nur die Spitze des Eisberges. Dem Arbeitnehmer ist es peinlich, dass der Arbeitgeber von seinem Schuldenproblem erfährt. Begegnen Sie als Betrieb Ihrem Arbeitnehmer jetzt mit Würde und Respekt! Bieten Sie ihm Hilfe an. Raten Sie ihm, einen Termin mit der Schuldnerberatung zu vereinbaren.   


Bitte rufen Sie uns an 0 56 91 / 61 89 - 772



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