Beratung für Privatpersonen

Unser Angebot

Bei uns stehen Sie als Kunde im Mittelpunkt. Wir möchten, dass Sie immer vollumfänglich und bedarfsgerecht informiert und beraten werden. Unser Hauptaugenmerk liegt daher auf Ihrer persönlichen Situation, Ihren Zielen und Wünschen. Nur das garantiert einen nachhaltigen Beratungserfolg. Wir erstellen mit Ihnen einen Haushalts- und Budgetplan und unterstützen Sie beim Sichten und Ordnen Ihrer Unterlagen, erstellen eines Gläubiger- und Forderungsverzeichnis und suchen mit Ihnen gemeinsam nach der optimalen Entschuldungsstrategie. 

Beratung für Privatpersonen

Sie benötigen eine Bescheinigung für ein Pfändungsschutzkonto? 


Bitte rufen Sie uns an 0 56 91 / 61 89 - 772



Für die Ausstellung der Bescheinigung benötigen wir 


 

  • Ihren Personalausweis
  • Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Ihre Einkommensnachweise (SGB-Bescheid, Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid etc.) der letzten drei Monate
  • Wenn Sie in einer SGB II Bedarfsgemeinschaft leben, den entsprechenden Bewilligungsbescheid für den aktuellen Zeitraum
  • Ihre Eheurkunde, wenn Sie verheiratet sind
  • Die Geburtsurkunden Ihrer Kinder, sofern diese minderjährig sind und/oder von Ihnen Unterhalt beziehen
  • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, Quittungen) für Barunterhaltszahlungen
  • Wenn Kindergeld auf Ihrem Konto eingeht den entsprechenden Nachweis (Kontoauszüge, Kindergeldbescheid)

 


Der Beratungsablauf

In der sozialen Schuldnerberatung ist es fast unmöglich einen festen Ablauf einzuhalten. Gerade, da wir Sie individuell und bedarfsgerecht beraten möchten, können wir die Beratung unmöglich in ein festes Korsett zwängen. Nichts desto trotz gibt es einen groben Ablauf der Beratung vom Erstgespräch bis zur Entschuldung.


Die Kontaktaufnahme

Der erste Schritt ist immer die Kontaktaufnahme Ihrerseits. Bereits im ersten Telefonat oder in der ersten E-Mail stellen wir eine Menge persönlicher Fragen. Neben Ihren Personalien erfragen wir Ihre wirtschaftliche Situation. Das geschieht, damit wir Ihre Situation besser einschätzen können. Wir sprechen dann einen kurzfristigen Termin mit Ihnen ab. Eventuell geben wir auch schon im Telefonat erste Empfehlungen oder Hinweise zu Ihrer aktuellen Situation und bitten Sie, bestimmte Dinge für das Erstgespräch vorzubereiten oder zu besorgen. Wir schicken Ihnen zur Vorbereitung des Erstgespräches einen Fragebogen sowie eine Aufstellung der mitzubringenden Unterlagen. Neben dem ausgefüllten Fragebogen sind insbesondere die folgenden Unterlagen mitzubringen:


  • Personalausweis in Kopie
  • Bankkarte in Kopie
  • Mietvertrag in Kopie
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate in Kopie
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate (SGB-Bescheid, Rentenbescheid, Lohnabrechnungen) in Kopie
  • Nachweise für alle Vermögensgegenstände und Versicherungen (Kfz-Brief, Sparbuch, Grundbuchauszug, Versicherungsscheine etc.)
  • Aufstellung und Unterlagen bezüglich aller Gläubiger, auch Privatschulden (bei Eltern, Geschwistern etc.) und alle „Gelben Briefe“ mit Umschlag, wenn möglich.


Natürlich ist diese Liste nicht abschließend. Ihre persönliche Situation kann das Mitbringen bestimmter anderer Dokumente erforderlich machen.



Das Erstgespräch

Das Erstgespräch dient zunächst folgenden Zwecken: Einerseits ist es das erste persönliche Kennenlernen. Zum anderen werden wir die weiteren Schritte besprechen.


Damit wir einander Kennenlernen und Ihre Situation besser einschätzen können, bitten wir Sie zunächst einmal zu berichten, was Sie zu uns führt. Wir bieten Ihnen in den persönlichen Gesprächen einen vertrauensvollen, persönlichen Rahmen um über Ihre Verschuldung und deren Ursachen zu sprechen.


Für viele Betroffene ist es tatsächlich das erste Mal, dass sie über ihre Verschuldungssituation und eventuell auch andere Probleme sprechen. Egal, ob es der Verlust eines geliebten Menschen, des Arbeitsplatzes oder der eigenen Gesundheit ist, all dies können Faktoren sein, die Sie beeinflussen und beeinträchtigen und die im Rahmen der sozialen Schuldnerberatung thematisiert werden können. Im Erstgespräch geht es weniger um die Lösung der Verschuldung, als um das gegenseitige Kennenlernen. Selbstverständlich sehen wir die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen durch und sprechen mit Ihnen über Ihre aktuellen Probleme. Für einzelne Probleme, wie zum Beispiel einem gesperrten Konto findet sich schnell eine Lösung. Andere Problemlagen bedürfen eines ausgiebigeren Beratungsprozesses.


Im Erstgespräch erstellen wir mit Ihnen einen ersten groben Haushaltsplan. Ferner sprechen wir mit Ihnen über die verschiedenen Gläubiger und geben Ihnen allgemeine Informationen zum Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Gerne beantworten wir Ihnen die Fragen, die Ihnen auf der Seele brennen.



Der Beratungsprozess

Entweder schon im Erstgespräch oder in einem der folgenden Gespräche wird eine grobe Richtung ausgelotet, wie Ihrer Verschuldung begegnet werden kann.

Die Beratung läuft auf mehreren Ebenen:

Das eine ist die persönliche Ebene. Wir bieten Ihnen Hilfestellungen Ihre wirtschaftliche Situation für die Zukunft neu zu ordnen. Sollte sich im Beratungsverlauf herausstellen, dass weitere Hilfen notwendig sind, werden Sie von unserer Sozialberaterin, Frau Andrea Ende, über die bestehenden Hilfssysteme und Beratungsangebote informiert. Als Soziale Schuldnerberatung betrachten wir Sie nicht nur als Einzelperson mit einem Schuldenproblem sondern wir betrachten Ihre persönliche und wirtschaftliche Gesamtsituation mit dem Ziel der nachhaltigen Entschuldung. Erst, wenn Sie und Ihre Einkommenssituation gefestigt sind und Sie sich über Ihre Ziele und Möglichkeiten klar geworden sind, können wir Sie nachhaltig entschulden. Durch die Schuldnerberatung sollen Sie einen Mehrwert erhalten, der es Ihnen ermöglicht, künftig fundierte Entscheidungen zu treffen, die ein oder andere Falle der modernen Konsumwelt zu umschiffen und sich wirtschaftlich neu aufzustellen.


Die andere Ebene ist die Bearbeitung der Verschuldung: Je nach Ihrer Verschuldungslage sowie Ihrer persönlichen Situation finden wir gemeinsam Ihren persönlichen Weg zur Entschuldung, denn: Es gibt nicht nur den einen Weg!

Abhängig von Faktoren wie Alter, Einkommen, Anzahl der Gläubiger, Höhe der Schulden u. v. m. zeigen wir Ihnen Entschuldungsmöglichkeiten auf. Ob ein Ratenvergleich, eine Einmalzahlung, eine Gesamt- oder eine Teilregulierung oder letztendlich ein Insolvenzverfahren zur gewünschten Entschuldung führen, zeigt erst der Beratungsverlauf.


Wir erfassen Ihre Gläubiger, nötigenfalls unterstützen wir Sie auch bei der Ermittlung weiterer Verbindlichkeiten. Die Gläubiger werden gebeten ein Forderungskonto zu übersenden, welches von uns überprüft wird. Gar nicht so selten finden sich fragwürdige Gebühren oder verjährte Forderungen in den Unterlagen. Über die professionelle Prüfung der Forderungen ergeben sich oft schon erste für Sie vorteilhafte Minderungen an der Gesamtschuldsumme.


Sie sind 'Herr des Verfahrens', das heißt, wir sprechen die Richtung und den Rahmen des Entschuldungsweges mit Ihnen individuell ab, geben Hinweise und Anregungen und führen selbstverständlich die Verhandlungen für Sie, die Entscheidungen treffen Sie aber alleine. Ob das gewünschte Ziel erreicht werden kann und in welcher Zeitspanne hängt maßgeblich von den Gläubigern ab. Auch hierzu geben wir Ihnen gerne bei Bedarf unsere Einschätzung. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass eine einmal verfolgte Entschuldungsstrategie bis zu einem gewissen Grad auch situationsbedingt abgewandelt werden kann oder sogar muss.


Neben dem allgemein bekannten Insolvenzverfahren gibt es auch die Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder, wenn nicht alle Gläubiger einverstanden sind, unter bestimmten Voraussetzungen, das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren zu beantragen.



Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, Ihre Verschuldung zum Beispiel zu unübersichtlich oder die Anzahl der Gläubiger bzw. die Höhe der Verbindlichkeiten zu hoch und das Einkommen zu niedrig sein, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden. In diesem gerichtlichen Verfahren erhalten Sie die Möglichkeit, sich in regulär sechs Jahren zu entschulden. Der Gesetzgeber hat die Verkürzung auf fünf Jahre bei gezahlten Verfahrenskosten und drei Jahre beim zusätzlichen Erreichen einer 35%tigen Regulierungsquote vorgesehen. Ferner steht aktuell eine bedingungslose Laufzeit von drei Jahren im Raum. Diese wurde von der Regierung allerdings noch nicht beschlossen. Wann und in welcher Ausgestaltung das Gesetz verabschiedet wird ist derzeit noch offen.


Das Insolvenzverfahren ist ein stark reglementiertes Verfahren bei dem Ihnen das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter zuteilt, der in der Folge als Gesamtvollstrecker für die Gläubiger arbeitet. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe die Masse, also Ihr Vermögen, zu verwerten, Pfändungsbeträge einzuziehen und nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger zu verteilen.

Im Verfahren gibt es eine Vielzahl von Vorschriften und Regeln an die Sie sich zu halten haben, um letztendlich die Restschuldbefreiung zu erhalten. Gerne begleiten wir Sie als Verfahrensbevollmächtigte während des Insolvenzverfahrens.



Die Restschuldbefreiung

Das Ziel aller Bemühungen ist die Restschuldbefreiung! Egal, ob Sie mit einer problematischen Forderung oder mit einem ganzen Ordner voll Krediten zu uns kommen, ob wir versuchen eine Ratenlösung hinzubekommen oder ob Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen müssen, das Ziel ist immer Ihre Restschuldbefreiung. Über den jeweilig gewählten Weg wird somit ein Teil Ihrer Schulden beglichen. Für die restlichen Verbindlichkeiten erhalten Sie von den Gläubigern die Restschuldbefreiung.



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