Preise

Preise

Unser Preissystem ist solidarisch, teilweise ermitteln sich die Preise individuell aus Ihrer finanziellen Situation, teilweise gelten Festpreise. Dieses System ermöglicht es Ratsuchenden unabhängig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Schicht die Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten der Beratung und Bearbeitung Ihres Falls lassen sich im Vorfeld nicht konkret beziffern. Daher können wir bei der Terminvereinbarung immer erstmal nur auf die Kosten für z. B. ein Erstgespräch oder eine Pfändungs-schutzkontobescheinigung hinweisen.


Im persönlichen Gespräch werden dann die Ziele der Beratung ergebnisoffen mit Ihnen besprochen. Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam Ihren Bedarf. Bevor Sie sich dazu entscheiden uns zu beauftragen berechnen und erläutern wir Punkt für Punkt die Ihnen entstehenden Gebühren und beziffern einen für den Umfang der Beauftragung entstehenden Preis.


Sollten Sie zu den einzelnen Punkten der Rechnung und dem Umfang der Tätigkeit Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne. Selbstverständlich können Sie Ihren Auftrag an uns auch nachträglich ändern. 


Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachstehenden Bruttopreisen um Preise mit 19 % Umsatzsteuer handelt.


Beratungen:


Stundensatz allgemein

Der Stundensatz wird sowohl in der Schuldner- & Insolvenzberatung, wie auch in der Sozialberatung erhoben. 


 

  • Sozialhilfeempfänger Beratungsstunde...…...………..…...........….1 Std......... 25,00 EUR (netto) / 29,75 EUR (brutto)

 

Hinweis: Als Sozialhilfeempfänger:in bzw. wirtschaftlich schwache Person können Sie eine Antrag auf Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht (z.B. in Korbach) stellen. Wenn die Beratungshilfe bewilligt wird, können Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchführung des Schuldenbereinigungsplans beauftragen. Die Kosten werden dann durch die Staatskasse getragen. Darüber hinaus gibt es aus öffentlichen Mitteln finanzierte Schuldnerberatungsstellen, welche die Beratung für Sozialleistungsempfänger kostenlos anbieten. Diese sind beispielsweise bei Wohlfahrtsverbänden oder in kommunaler Trägerschaft zu finden.


 

  • Erwerbstätige Beratungsstunde, allgemeiner Stundensatz...1 Std......... 90,00 EUR (netto) / 107,10 EUR (brutto)

 

 

  • Selbstständige/Unternehmer, allgemeiner Stundensatz...........1 Std...... 150,00 EUR (netto) / 178,50 EUR (brutto)

 

Hinweis: Über die Stundensätze werden alle Beratungsgespräche und individuellen Tätigkeiten abgerechnet, die nicht in einer der abzurechnenden Pauschalen enthalten sind.



Pfändungsschutzkontobescheinigung (P-Konto)..............……………...........….. 15,00 EUR (netto) / 17,85 EUR (brutto)


Prüfungsgebühr je Verbindlichkeit.....................................................................… 10,00 EUR (netto) / 11,90 EUR (brutto)

Diese Gebühr fällt nur an, wenn durch besondere Umstände intensive Einzelverhandlungen mit einem Gläubiger über das Bestehen, Art und Umfang der Forderung nötig sind. Eine allgemeine Überprüfung der Forderung findet im Rahmen der Forderungsermittlung selbstverständlich statt.


Portopauschale, je Kontakt............……..................…...........................…...……………. 5,00 EUR (netto) /  5,95 EUR (brutto)


Kopierkosten, je Seite...............…...……….........…......….........…......…...………………...… 0,40 EUR (netto) / 0,48 EUR (brutto)


Schuldnerberatung allgemein ................................................................................300,00 EUR netto / 357,00 EUR brutto

Diese Gebühr wird für die gesamte allgemeine Beratung, Information, Telefonate und E-Mail-Auskünfte für den Kunden/die Kundin sowie für die Haushalts- und Budgetübersicht, Information zu Vollstreckungen und Vollstreckungsschutz und die Gläubiger-, Forderungs- und Vermögensermittlung erhoben.


Außergerichtlicher Einigungsversuch 

für die ersten 5 Gläubiger pauschal....................................................................... 500,00 EUR netto / 595,00 EUR brutto

je weitere 5 Gläubiger pauschal ............................................................................. 150,00 EUR netto / 178,50 EUR  brutto



Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans Standard .................................. 90,00 EUR netto / 107,10 EUR brutto

Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans Individualplan …......………...… 250,00 EUR (netto) / 279,50 EUR (brutto)

Die Gebühr wird für die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans, zusätzlich zur Gebühr "Außergerichtlicher Einigungsversuch, zzgl. Stundensatz für Individualverhandlungen, Prüfungsgebühr und Auslagen erhoben. Wenn der Außergerichtliche Einigungsversuch nach keinem Standard, sondern nach einem individuellen Plan erfolgen soll, bei dem z. B. unterschiedliche Vermögensgegenstände, Sicherungsrechte, vertragliche Vereinbarungen usw. berücksichtigt werden müssen erfolgt die Abrechnung "Individualplan". Der Vergleichsverhandlung wird viel Gewicht beigemessen. Die Prüfung der Forderungen und deren individuelle Berichtigung ist zeitaufwändiger Hauptteil der Arbeit. Hier kann es auch zu Einzelvergleichen und individuellen Lösungen kommen. 


Insolvenzantrag Verbraucher .............................................................…......…….. 100,00 EUR (netto) / 119,00 EUR (brutto)

Die Gebühr wird für den Antrag auf Verbraucherinsolvenz erhoben oder bei ehemaligen Selbstständigen, für die das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt.


Regelinsolvenzantrag (IN-Antrag)…......…...…..................……………......………..... 400,00 EUR (netto) / 476,00 EUR (brutto)

zzgl. Stundensatz, Prüfungsgebühr und Auslagen

Die Gebühr wird erhoben, wenn ein Regelinsolvenzantrag gestellt werden muss. Sie beinhaltet das Ausfüllen des Antrages, die Abklärung eventuellen Besonderheiten (Pfändungen, Sicherungsrechte etc. – soweit erforderlich), Zusammenstellen der Gläubigerunterlagen und Erstellung der Anlagen zum Antrag.


Vertretung im Insolvenzverfahren/Jahr.…...…..................……………......……….... 120,00 EUR (netto) / 142,80 EUR (brutto)

Einmalig, Grundpauschale für Korrespondenz, Fristenüberwachung etc.  

zzgl. Stundensatz wie oben bei umfangreichen Stellungnahmen und Anträgen z.B. Nichtberücksichtigung, Zusammenrechnung, Verwertungen etc.


Kostenbeteiligung Beratung

Kleingewerbe / ehemals Selbstständige......…...........…………….....…………......…… 600,00 EUR (netto) / 714,00 EUR (brutto)

individuell, Mindestgebühr, zzgl. Stundensatz, Prüfungsgebühr und Auslagen





Alle Preise (netto) zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (=brutto).



Vorträge:


Bitte sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot




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