Alle Änderungen zum verkürzten Insolvenzverfahren

Die dreijährige Laufzeit für Verbraucherinsolvenzen


Im Dezember 2020 beschloss die Bundesregierung die Verkürzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf drei Jahre. Pünktlich zum Jahresende wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2021 rückwirkend für alle Anträge, die seit dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden, in Kraft.


Das zweistündige Onlineseminar bietet alle Änderungen inkl. der Übergangsregelungen kompakt zusammengefasst. Wegen der Aktualität des Themas und der hohen Nachfrage bieten wir den Vortrag mehrmals an.


Zielgruppe Fachkräfte der Schuldnerberatung
Alle Interessierten mit Vorkenntnissen
Veranstaltungsart Online via Zoom
Termin 14.09.2021; 10:00 - 11:30 Uhr
Kosten 55,00 EUR
Teilnahmebescheinigung ja
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