Alle Änderungen zum verkürzten Insolvenzverfahren
Die dreijährige Laufzeit für Verbraucherinsolvenzen
Im Dezember 2020 beschloss die Bundesregierung die Verkürzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf drei Jahre. Pünktlich zum Jahresende wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2021 rückwirkend für alle Anträge, die seit dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden, in Kraft.
Das zweistündige Onlineseminar bietet alle Änderungen inkl. der Übergangsregelungen kompakt zusammengefasst. Wegen der Aktualität des Themas und der hohen Nachfrage bieten wir den Vortrag mehrmals an.
Zielgruppe | Fachkräfte der Schuldnerberatung |
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Alle Interessierten mit Vorkenntnissen | |
Veranstaltungsart | Online via Zoom |
Termin | 14.09.2021; 10:00 - 11:30 Uhr |
Kosten | 55,00 EUR |
Teilnahmebescheinigung | ja |